Art. 11 · Dachgestaltung
BZO Pfäffikon ZH · S. 8 · Original-PDF
1 Hauptgebäude haben, sofern nicht die bestehende Dachform von Nachbarbauten übernommen wird, Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung aufzuweisen. Für Klein- und Anbauten gemäss § 273 PBG sind andere Dachformen zulässig. 2 Die Dächer sind in der herkömmlichen Weise - in der Regel mit allseitigen Vordächern - auszubilden. 3 Auf Tätschdächern sind Dachaufbauten untersagt. 4 Im Übrigen sind sie als Giebellukarnen oder Schleppgauben auszubilden. Für die Belichtung von Nebenräumen sind auch Ochsenaugen zulässig. Alle Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss zulässig und dürfen in der gesamten Breite einen Drittel der betreffenden Fassadenlänge nicht überschreiten. Sie dürfen die Trauflinie nicht unterbrechen und sind in Form, Material und Farbe auf Fassade und Dach abzustimmen. In den Ortsbildern von regionaler Bedeutung Pfäffikon und Hermatswil dürfen Dachaufbauten einen Viertel der betreffenden Fassadenlänge und folgende Masse in der senkrechten Frontfläche gemessen nicht überschreiten:
–Giebellukarnen 2.50 m2
–Schleppgauben 1.50 m2 (Fronthöhe max. 1 m)
–halbe Ochsenaugen 0.50 m2 Seite 8 von 18 Dachfenster müssen in die Dachfläche eingelassen werden. Die Glasflächen von Dachfenstern sollen insgesamt max. 1 % der entsprechenden Dachfläche betragen. Die Glasfläche eines einzelnen Dachfensters soll 0.56 m2 nicht übersteigen. Dachfenster dürfen zusammengefasst und als Lichtbänder parallel oder senkrecht zum First angeordnet werden. Die Glasflächen von Dachfenstern in Lichtbändern dürfen insgesamt max. 3 % der entsprechenden Dachfläche betragen. 5 Dacheinschnitte sind nicht gestattet. 6 Bei den in den Detailplänen rot eingetragenen Gebäuden sind Kamine in Grösse und Ausbildung (Kaminhüte) der herkömmlichen Bauweise anzupassen. 7 Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sind besonders sorgfältig einzufügen. Umgebung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.