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Art. 9 · Reduktion des Strassenabstandes

BZO Otelfingen · S. 7 · Original-PDF

1Soweit keine Baulinie vorhanden ist und der Kernzonenplan keine anderen Festlegungen enthält, können die gesetzlichen Strassen- und Wegabstände unterschritten werden, wenn dadurch eine bessere Wirkung für das Ortsbild erreicht wird. Vorbehalten bleibt die Erhaltung der Wohnhygiene und einer genügenden Verkehrssicherheit.

2In begründeten Ausnahmefällen darf auf die Strassengrenze gebaut werden. Seite | 7

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.