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Art. 51 · Inkrafttreten
BZO Otelfingen · S. 18 · Original-PDF
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Otelfingen, welche die Gemeindeversammlung am 20.06.2024 festgesetzt hat, wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Der Gemeinderat setzt die Bau- und Zonenordnung per 01.03.2025 in Kraft. Die Publikation erfolgte gemäss § 6 PBG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.