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Art. 33 · Bauhöhenbeschränkung
BZO Otelfingen · S. 14 · Original-PDF
1In dem Zonenplan schraffiert bezeichneten Gebiet der Industriezone mit einschränkenden Gebäudeabmessungen darf die Gesamthöhe die Kote von 445 m ü. M. nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.