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Art. 29 · Bauvorschriften

BZO Opfikon · S. 21 · Original-PDF

1In den Zonen E1 und E2 sind nur Kleinbauten und Anbauten zulässig. Für Gemeinschaftsgebäude in der Zone E2 sind Gebäude mit max. 1 Vollgeschoss und 1 Dachgeschoss zulässig.

2Arealintern gelten keine Grenz- und Gebäudeabstände.

3In der Zone E3 sind Sport und Freizeitanlagen und die für deren Betrieb und Bewirtschaftung notwendigen Bauten und Anlagen zulässig. Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 22

4In der Zone E4 sind Erholungsnutzungen, Friedhöfe und die für deren Betrieb und Bewirtschaftung notwendigen Bauten und Anlagen zulässig. 3. ERGÄNZENDE BAUVORSCHRIFTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.