Art. 29 · Bauvorschriften
BZO Opfikon · S. 21 · Original-PDF
1In den Zonen E1 und E2 sind nur Kleinbauten und Anbauten zulässig. Für Gemeinschaftsgebäude in der Zone E2 sind Gebäude mit max. 1 Vollgeschoss und 1 Dachgeschoss zulässig.
2Arealintern gelten keine Grenz- und Gebäudeabstände.
3In der Zone E3 sind Sport und Freizeitanlagen und die für deren Betrieb und Bewirtschaftung notwendigen Bauten und Anlagen zulässig. Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 22
4In der Zone E4 sind Erholungsnutzungen, Friedhöfe und die für deren Betrieb und Bewirtschaftung notwendigen Bauten und Anlagen zulässig. 3. ERGÄNZENDE BAUVORSCHRIFTEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.