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Art. 19 · Wohnanteile und Quartierversorgung

BZO Opfikon · S. 18 · Original-PDF

1Der Wohnanteil kann in der Zone WGlp mit bis zu 15 % durch Quartierversorgungsbetriebe substituiert werden. Wohnanteile und Quartierversorgung

2Gemeinschaftlich nutzbare Flächen werden verschiedenen Nutzungsarten innerhalb eines Gebäudes im Verhältnis ihrer Anteile zugerechnet.

3Im Wohnbereich WGlp sind Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen. Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 19 2.4 GEWERBEZONEN 2.4.1 Gewerbezonen Arbeitsplatzgebiete Art. 19 Öffentliche Bauten

1Im Bereich der ersten Bautiefe zum Wohnbereich (15 m ab Zonengrenze) gelten die Abstands-, Höhenund Immissionsschutzvorschriften der Mischzone Mc. Für das restliche Gebiet gelten die Masse gemäss PBG.

2Die Zeilenbauweise gem. Art. 9 kommt nicht zur Anwendung.

3Bei der Projektierung ist ein ausreichender Immissionsschutz des angrenzenden Wohnbereichs mit planerischen und architektonischen Massnahmen im Sinne der Vorsorge sicher zu stellen.

4Werden keine öffentlichen Bauten realisiert, gelten die Vorschriften des Mischbereiches Mc. 36 Sonderbauvorschriften für das Gebiet Glattpark

3. ERSCHLIESSUNG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.