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Art. 17 · Spezialzonen A und B SpA, SpB

BZO Zonenreglement Olten · S. 13 · Original-PDF

1. Zweck Die Spezialzonen sind Wohnzonen. Sie bezwecken eine optimale Nutzung, Gestaltung und Erschliessung auf der Grundlage eines Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplanes mit speziellen Zonenvorschriften unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Interessen.

2. Nutzung Mit dem Nutzungsplan soll eine dem Landschaftsbild, der Wohnqualität und einer rationellen Erschliessung gerecht werdende Lösung gefunden werden. Dieser Plan legt mindestens die Baubereiche, die Erschliessung und die Grundsätze der Gestaltung der Bauten sowie die Nutzung und Gestaltung der freizuhaltenden Flächen fest. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen des Sexgewerbes.

3. Spezialzone A Das Gebiet ist je hälftig in eine Bauzone und eine von Bauten freizuhaltende Zone zu unterteilen. Den Aspekten des Waldrandschutzes ist Rechnung zu tragen.

4. Spezialzone B Eine Testplanung mit mehreren Teams oder eine Parallelprojektierung liefert die Grundlage für die Erarbeitung des Nutzungsplans. Die Abgrenzung Bauzone - Reservezone ist richtungsweisend und wird auf Grund der Ergebnisse der Testplanung oder der Parallelprojektierung bestimmt. M:\06 Stadtplanung Energie Mobilität Umwelt\04 Nutzungsplanung\01 Zonenplan\13-041 Zonenreglement\Genehmigungsexemplar nachgeführt\Zonenreglement mit Anhängen nachgeführt_Dez.2013.rtf 13

Zonenreglement

3. Reservezonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.