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Art. 15 · Kernzone K

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 16 · Original-PDF

Die Kernzone K ist für Geschäfts-, Laden-, Büro- und Wohnbauten be­ stimmt. Angestrebt wird eine lebendige, dem Charakter eines Ortskerns entsprechende Mischung verschiedener Nutzungen mit einem hohen Anteil publikumsintensiver Betriebe. Nicht zulässig sind Betriebe, die gewichtige ideelle Immissionen verursachen (z.B. Sexshops, Bordelle, Massagesalons usw.). Kernzone K

2Im Rahmen der generellen Richtwerte gemäss § 14 werden das Mass der Nutzung sowie die Bebauung und Erschliessung innerhalb der Kern­ zone ausschliesslich durch Gestaltungspläne geregelt. Gegenüber angrenzenden Zonen sind deren Abstandsvorschriften ein­ zuhalten. 13

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.