Art. 1
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 8 · Original-PDF
1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umfasst das kommunale Raumplanungs-, Umwelt- und Baurecht. Geltungsbereich
2Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, de ren Nutzung sowie den Schutz und die sparsame Verwendung des Bo dens.
2Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Der Bauzonenplan (1:2'500), der Kulturlandplan (1:5'000) und der Spe zialplan Hochwasserschutz (1:7'500) sind Bestandteile dieser BNO. Re produktionen dienen lediglich der Orientierung und sind nicht rechtsver bindlich. Die rechtswirksamen Planwerke können bei den Dienstleis tungsbetrieben der Gemeinde Oftringen eingesehen werden. ® Die in dieser BNO verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.