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Art. 58 · Inkrafttreten

BZO Oetwil am See · S. 22 · Original-PDF

Diese Bau- und Zonenordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der regierungsrätlichen Genehmigung in Kraft. 22 VII. Übergangsbestimmungen für die Kernzone K2

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.