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Art. 43 · Dachbegrünung

BZO Oetwil am See · S. 3 · Original-PDF

17 Art. 43 Dachbegrünung

Flachdächer sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht als Terrassen genutzt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.