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Art. 21 · Geschlossene Bauweise
BZO Oetwil am See · S. 10 · Original-PDF
Die geschlossene Bauweise ist zulässig, sofern die Hauptgebäude gleichzeitig erstellt werden. 10 C Wohnzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.