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Art. 73
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 34 · Original-PDF
1Der Gemeinderat erlässt ein Natur- und Heimatschutzreglement. Dieses enthält Richtlinien über die Förderungsmassnahmen, Bewirtschaftung und Pflege der mit dieser Bau- und Nutzungsordnung geschützten Objekte.
2Die geschützten Objekte werden im Grundbuch angemerkt (§ 10 NLD). Reglement
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 30 8. TEIL SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.