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Art. 60 · Velos
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 29 · Original-PDF
1In Mehrfamilienhäusern sind gut zugängliche, ebenerdige, abschliessbare und überdeckte Abstellräume für Zweiräder vorzusehen. Mindestens 50% der erforderlichen Abstellplätze sind in der Nähe der Hauseingänge oder an gut erreichbarer Lage anzuordnen.
Kinderwagen
2In gut zugänglichen und abschliessbaren Räumen innerhalb des Gebäudes sind genügend Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen und dergleichen vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.