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Art. 30 · Gewässerraumzone

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 18 · Original-PDF

Die Gewässerraumzone ist der Grundnutzungszone überlagert. Die zulässigen Abstände und Nutzungen richten sich nach den bundesrechtlichen und kantonalrechtlichen Bestimmungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.