← BZO Obersiggenthal · Inhaltsverzeichnis
Art. 30 · Gewässerraumzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 18 · Original-PDF
Die Gewässerraumzone ist der Grundnutzungszone überlagert. Die zulässigen Abstände und Nutzungen richten sich nach den bundesrechtlichen und kantonalrechtlichen Bestimmungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.