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Art. 3 · Anregungsverfahren zur Richtplanung
BZO Baureglement Oberriet SG · S. 3 · Original-PDF
Die RichtplËine werden vom Gemeinderat beschlossen und anschliessend während 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht. Während dieser Zeit kann sich jeder échriftlich zum Entwurf äussern. Der Gemeinderat nimmt mit dem Erlass des Richtplans zu den Einwendungen Stellung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.