← BZO Oberrieden · Inhaltsverzeichnis

Art. 35 · Grenzbau und Näherbau

BZO Oberrieden · S. 12 · Original-PDF

1Grenz- und Näherbaurechte sind als Eigentumsbeschränkung im Grund­ buch anzumerken. 12 Gemeinde Oberrieden 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.