← BZO Oberrieden · Inhaltsverzeichnis
Art. 35 · Grenzbau und Näherbau
BZO Oberrieden · S. 12 · Original-PDF
1Grenz- und Näherbaurechte sind als Eigentumsbeschränkung im Grund buch anzumerken. 12 Gemeinde Oberrieden 7.1-1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.