Art. 27 · Massvorschriften
BZO Oberglatt · S. 11 · Original-PDF
25 Es gelten folgende Grundmasse: 16 18 G4 G5 a) Baumassenziffer max. m3/m2 6 8 4 5 davon für Handels- und Dienstleistungsbetriebe max. rri3/m2 3 - - - b) Grünflächenziffer mind. % 5 5 5 5 c) Grundabstand mind. m 4 4 5 5 d) Fassadenhöhe* max. m 12 18 8 10 e) Gesamthöhe max. m 16 22 11 13
24Teilrevision vom 20. März 2024, Einführung Zentrumszone
25Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
28Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
27Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
28Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung, Anpassung aufgrund IVHB
–11 -
–Der Grenzbau ist erlaubt.
–Die Bautiefe ist nicht beschränkt.
–Die Gebäudebreite und Gebäudelänge sind nicht beschränkt.
–ln der Industriezone 18 ist längs der Kaiserstuhl- und der Wehntalerstrasse die Fassadenhöhe und die Gesamthöhe auf eine Bautiefe von 20 m auf max. 13.5 m beschränkt. *Fassadenhöhenzuschlag: Wird auf der Dachfläche eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.