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Art. 7 · Wohnzonen W2 und W3

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 8 · Original-PDF

Wohnzonen

1Die Wohnzonen W2 und W3 dienen vorwiegend dem Wohnen. Nicht W2 und W3 störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen.

2Die Wohnzone W2 ist für Einfamilienhausbauten sowie für kleine Mehrfamilienhäuser bis zu 6 Wohnungen bestimmt. Gebäudelängen über 30 m sind nur im Rahmen einer Arealüberbauung zulässig.

3Die Wohnzone W3 ist für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser in verdichteter Bauweise bestimmt. Der Neubau freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser ist nur zulässig, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf sinnvolle Weise zonenkonform bebaut werden können.

4Innerhalb der im Bauzonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Gebiete gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung, in allen übrigen Bereichen der Wohnzonen die Empfindlichkeitsstufe II.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.