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Art. 2 · Übergeordnetes Recht
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6 · Original-PDF
Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts bleiben vorbehalten.
2Hinweise auf das übergeordnete Recht finden sich im kantonalen Handbuch zum Bau- und Nutzungsrecht (BNR). 2. Raumplanung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.