Art. 37 · Erholungszonen ES1 und ES2
BZO Oberengstringen · S. 12 · Original-PDF
1In der Erholungszone ES1 "Brunewiis" sind Bauten und Anlagen gestattet, die mit der Nutzung eines Sport- und Freizeitbetriebs zusammenhängen. Motorsport-, Reit-, Indoor-, Familiengarten- sowie Parkierungsanlagen sind nicht zulässig.
2In der Erholungszone ES2 "Oberwerd" sind Bauten und Anlagen gestattet, die mit der Nutzung der Reitanlage zusammenhängen, hier vor allem offene Reitplätze. Neue Gebäude über den Bestand hinaus, Motorsport-, Indoor-, Familiengarten- sowie Parkierungsanlagen sind nicht zulässig.
3Für die Sportnutzung sind in der ES1 "Brunewiis" höchstens zwei Gebäude mit einer Gebäudelänge von je max. 20 m, einer Gebäudebreite von je max. 12 m und einer Gesamthöhe von je max. 5 zulässig.
4Bei der Nutzung und der Verortung von Bauten und Anlagen sind die Bestimmungen der Grundwasserschutzzonen der Grundwasserfassungen Oberwerd 1 und 2 einzuhalten. Die Gebäude sind soweit möglich für eine Mehrfachnutzung auszulegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.