← BZO Oberengstringen · Inhaltsverzeichnis
Art. 28 · Nutzweise
BZO Oberengstringen · S. 2 · Original-PDF
8 2.5 Wohn- und Gewerbezone 3.0 8 Art. 28 Nutzweise
1Nebst Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig. 2.5 Wohn- und Gewerbezone 3.0
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.