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Art. 2 · Planungs- und Baukommission

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 1 · Original-PDF

1Der Gemeinderat wählt eine fachlich zusammengesetzte Planungs- und Baukommission mit drei bis fünf Mitgliedern.

2Die Kommission berät den Gemeinderat und andere gemeindliche Organe in gestalterischen, baulichen und planerischen Fragen.

3Der Gemeinderat legt Aufgaben und Kompetenzen sowie Organisation der Kommission in einem Geschäftsreglement fest. 1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 7.1-1 Einwohnergemeinde Oberägeri

2Zonenvorschriften 2.1 Grundmasse der Bauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.