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Art. 22.5 · Nutzungsverlagerungen

BZO Niederweningen · S. 21 · Original-PDF

22.5 Nutzungsverlagerungen Bei Arealen unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Nutzungsverlagerungen im Ausmass von höchstens einem Zehntel zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.