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Art. 9 · Fassaden, Fenster

BZO Niederhasli · S. 6 · Original-PDF

Bei allen Gebäuden haben die Fassadenmaterialien und -farben der alten, ortsüblichen Bauweise zu entsprechen. Türen, Tore, Brüstungen, Fensterläden und ähnliche Fassaden- und Gebäudeteile sind in der Regel in Holz zu erstellen. Fenster haben in der Regel die Form eines stehenden Rechtecks und ein gutes Verhältnis zur gesamten Fassadenfläche aufzuweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.