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Art. 34 · Klein- und Anbauten
BZO Niederhasli · S. 16 · Original-PDF
1Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV können in einem Abstand von 3.50 m von Grenzen und Gebäuden erstellt werden.
2Der Anbau an ein Hauptgebäude auf demselben Grundstück ist zulässig.
3Mit Zustimmung des Nachbarn ist ein Grenz- und Gebäudeabstand von weniger als 3.50 m oder der Grenzbau zulässig.
4Bei der Berechnung der Gebäudelänge sind Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV nicht zu berücksichtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.