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Art. 602 · Widerhandlungen
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 24 · Original-PDF
1Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses Reglement, gegen die übrigen Gemeindebau-vorschriften und die gestützt darauf erlassenen Einzelverfügungen, werden nach den Strafbestim-mungen des Baugesetzes geahndet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.