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Art. 501 · Ortsbildschutzgebiete

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 20 · Original-PDF

1Ortsbildschutzgebiete sind Schutzgebiete gemäss Art. 86 Baugesetz.

2Sie bezwecken den Schutz der aus denkmalpflegerischer Sicht wertvollen Ortsteile.

3Bauliche Massnahmen sind bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Dach, Aussenräume, Materialisierung) besonders sorgfältig in das Ortsbild einzufügen.

4Betreffen Bauvorhaben schützenswerte Baudenkmäler oder erhaltenswerte Baudenkmäler, die in einem Ortsbildschutzgebiet liegen, ist die kantonale Fachstelle in jedem Fall einzubeziehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.