Art. 325 · Energie
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 17 · Original-PDF
1Die im Bauzonenplan festgelegten Perimeter «Nahwärmeverbund mit erneuerbarer Energie» bezeichnen Gebiete mit Anschlusspflicht. 17 720.1 Stadt Nidau
2Alle Neubauten im Perimeter «Nahwärmeverbund mit erneuerbarer Energie» sind unter Vorbehalt der übergeordneten Gesetzgebung an einen Verbund anzuschliessen.
3Bestehende Bauten im Perimeter «Nahwärmeverbund mit erneuerbarer Energie» sind vorbehältlich der übergeordneten kantonalen Gesetzgebung1) sowie bei einem Nachweis eines unverhältnismässig hohen zusätzlichen Aufwands an einen Verbund anzuschliessen, wenn sie so umgebaut oder umgenutzt werden, dass die Energienutzung beeinflusst wird.
4Gebäude gemäss Absätze 2 und 3 sind an den Nahwärmeverbund anzuschliessen, wenn zum Zeitpunkt der Baubewilligung sichergestellt ist, dass das Grundstück spätestens auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Baus mit Wärme erschlossen sein wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.