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Art. 312 · Bauzone Bestand
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 14 · Original-PDF
1Die Bauzone Bestand dient der Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Ersatzbebauung der bestehenden Bauten und Anlagen.
2Die baupolizeilichen Masse richten sich nach den Dimensionen und Volumen der bestehenden Bauten und Anlagen.
3In der Bauzone Bestand sind Erweiterungen des Volumens um 10% der bestehenden, oberirdischen Geschossfläche2) zulässig, sofern die städtebauliche und architektonische Qualität erhalten bleibt. 3.3 Gestaltungsvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.