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Art. 2
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 39 · Original-PDF
1Zusätzlich zu den bewilligungsfreien Bauten und Anlagen sind gestattet:
a)Die Einrichtung von befestigten Plätzen für Hauszugänge und Zufahrten.
b)Maximal 20% der Fläche für Autoabstellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen (z. B. Mergel, Schotterrasen, Rasengittersteine). Überbautes Gebiet b
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.