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Art. 105 · Zuständigkeiten
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 2 · Original-PDF
1Soweit gemeindeinterne Zuständigkeiten in Bau- und Planungsfragen durch übergeordnetes Recht oder durch anderes Gemeinderecht nicht zwingend von den Stimmberechtigten wahrzunehmen oder anderen Behörden ü- bertragen worden sind, obliegen sie dem Gemeinderat.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.