Art. 102 · Grundsätze
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 1 · Original-PDF
1Für Planungen und andere Vorhaben nach der baurechtlichen Teilgrundordnung weiteres Stadtgebiet gelten folgende Grundsätze: a) Gestaltung: Überbauungen sowie Aussen- und Strassenräume sind sorgfältig zu gestalten und zu strukturieren. b) Erhaltung: Die Eigenheiten wertvoller, historisch gewachsener Quartiere, von Bau- und Strassenensembles sowie von Einzelbauten und -anlagen, welche das Stadt- und Landschaftsbild prägen, sind zu erhalten. c) Verdichtung: Verdichtetes Bauen ist an geeigneten Standorten zu fördern. d) Verkehr: Anzustreben ist eine gute Qualität und Sicherheit des Verkehrs unter Förderung des öffentlichen und des Langsamverkehrs. e) Landschaft und Natur: Landschaft und Natur sind in ihren Eigenheiten zu erhalten und aufzuwerten. 1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 720.1 Stadt Nidau f) Energie: Bei der Erstellung von Bauten und Anlagen ist auf eine sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten. Die Vorgaben des überkommunalen Richtplanes Energie, Agglomeration Biel/Bienne sind bei der Energieverwendung zu berücksichtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.