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Art. 45 · Übergangsrecht

BZO Bauordnung Neuheim · S. 16 · Original-PDF

Gegenüber altrechtlichen Bauten, welche vor dem 21. Dezember 1970 und ohne Näherbaurecht an die Grenze gebaut wurden, muss auf Nachbargrundstücken der Grenzabstand, nicht aber der Gebäudeabstand eingehalten werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.