← BZO Neuheim · Inhaltsverzeichnis
Art. 41 · Kleinbauten
BZO Bauordnung Neuheim · S. 15 · Original-PDF
Der Zusammenbau von Kleinbauten über die Grenze ist mit Zustimmung vom Nachbar bis zur zulässigen Grundfläche von gesamthaft 50 m² gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.