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Art. 21 · Übriges Gebiet B ÜG-B

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 17 · Original-PDF

1Das Übrige Gebiet B umfasst Land, dessen Nutzung noch nicht bestimmt ist.

2In dieser Zone gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.

3Bei ausgewiesenem Bedarf kann auf dem Land des Übrigen Gebietes B langfristig die Bauzone erweitert werden.

4Das im Zonenplan speziell mit „ÖZ“ bezeichnete Gebiet Grünau (Neuenkirch Dorf) ist für eine Zone für öffentliche Zwecke oder eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen bestimmt.

5Im Rahmen der Ortsplanung 2011 wurden Konzepte erarbeitet, die teilweise eingezont, teilweise dem ÜG-B für eine spätere Realisierungsetappe zugewiesen wurden. Diese ÜG-B sollen bei nächsten Revisionen der Ortsplanung prioritär einer Bauzone zugewiesen werden (vorbehalten bleibt der Beschluss der Stimmberechtigten oder Änderungen übergeordneter gesetzlicher Bestimmungen).

Die Konzepte sehen in den Arealen der ÜG-B folgende Baudichten vor: Übriges Gebiet B ÜG-B G ebiet Nr. AZ VG1

1 Das Zeichen + bedeutet, dass zusätzlich zu den VG ein Attika- oder Dachgeschoss zulässig ist.

13 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011 2 Das oberste Vollgeschoss wird gegenüber der angrenzenden W2 um mindestens 3 m zurückversetzt. Das Untergeschoss bei den Mehrfamilienhäusern gemäss Konzept wird in Abweichung zu Art. 43 BZR gemäss den Anforderungen von § 138 Abs. 1 PBG berechnet.

Die Konzeptinhalte haben wegleitenden Charakter. Sie sind bei einer künftigen Einzonung zu überprüfen und unter Wahrung des Gesamtkonzeptes allenfalls veränderten Bedürfnissen anzupassen (im Rahmen von Art. 35 Abs. 4 und 5 BZR).

GebietNr.AZVG1
GrünauC20.8732
OberdorfE21.003+
GärtnerwegF20.352
NällenH20.332

Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.