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Art. 53 · Rücksicht auf Behinderte und Betagte
BZO Baureglement Nesslau-Krummenau · S. 9
Art. 53 Hygiene
1Die Bodenfläche von Wohn- und Schlafräumen hat mindestens 1 0 m2 zu betragen. LSV
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.