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Art. 32 · Schallschutz

BZO Baureglement Nesslau-Krummenau · S. 22

2Bei Neubauten beträgt die lichte Raumhöhe für Aufenthaltsräume Brandschutznorm VKF mindestens 2.30 m, für Einstell- und Kellerräume mindestens 2.10 Art. 32 Bewilligung Reklamen

3Für Geländeveränderungen ausserhalb der Bauzonen sind die besonderen Bestimmungen und übergeordneten rechtlichen Grundlagen zu beachten. ssv Art. 95 - 100 Bestimmungen zu Reklamen

4Aussenreklamen sowie Sendeanlagen sind bewilligungspflichtig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.