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Art. 19 · Ausfahrten und Vorplätze
BZO Baureglement Nesslau-Krummenau · S. 15
Zonen für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände Die Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände ist von allen skisportbehindernden Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Bepflanzungen freizuhalten. Zonengemässe sowie standortgebundene Bauten und Anlagen können vom Gemeinderat an geeigneten Lagen bewilligt werden. ERR Raumplaner FSU SIA 08 12.2009 15 Hinweise Baureglement Gemeinde Nesslau - Krurnrnenau
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.