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Art. 18 · Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze

BZO Baureglement Nesslau-Krummenau · S. 19

Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze BauG Art. 721•' Ersatz

1Sind gemäss Art. 7210' des Baugesetzes Ersatzabgaben zu leisten, so betragen sie pro fehlendem Abstellplatz: Fr. 6'000.-- in den Kernzonen Fr. 5'000.-- in den übrigen Gebieten.

2Die Ersatzabgaben dürfen nur für Aufwendungen zur Beschaffung öffentlich benützbarer Parkierungsanlagen verwendet werden.

3Werden nachträglich, aber vor Ablauf von 10 Jahren nach Erteilung der Baubewilligung, die fehlenden Abstellplätze erstellt, so wird die Ersatzabgabe pro rata ohne Zins zurückerstattet. ERR Raumplaner FSU SIA 08.12 2009 19 Baureglement Gemeinde Nesslau Krurnmenau Hinweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.