← BZO Neftenbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 39 · Baulinien / Strassen- und Wegabstand

BZO Neftenbach · S. 14 · Original-PDF

Wo Baulinien entlang von Gemeindestrassen fehlen, ist für oberirdische Gebäude ein Strassenabstand von 6.00 m und ein Abstand zu öffentlichen und privaten Wegen von 3.50 m zu beachten. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten haben allgemein einen Abstand von 3.00 m einzuhalten.

14 Kommunale Nutzungsplanung Neftenbach Bau- und Zonenordnung 2020 4. Besondere Institute 4.1 Arealüberbauung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.