← BZO Neftenbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 22 · Massvorschriften
BZO Neftenbach · S. 10 · Original-PDF
In der Erholungszone gelten die kantonalrechtlichen Mindestvorschriften. Die maximale Fassadenhöhe (traufseitig) beträgt 11.4 m. Die Überbauungsziffer beträgt 5 %.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.