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Art. 40 · GEMEINDERÄTLICHE BAUBEWILLIGUNGEN

BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 15 · Original-PDF

Für die nachstehenden Bauten und Anlagen, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren unterstehen, erteilt der Gemeinderat die Baubewilligungen:

–freistehende Kleinbauten inkl. Kabelverteilkästen ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbauten nicht mehr als 12 m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.5 m ab bestehendem Terrain aufweisen

–Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung

–Einfriedigungen ab 1.2 m an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers

–Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang

–Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege Zonenreglement Siedlung Nr. 10.700

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–Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan

–Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken

–Reklamen, Beschriftungen und Beleuchtungen von Gewerbe- und Geschäftshäusern

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.