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Art. 28 · GELÄNDENORM IN DEN W- UND WG-ZONEN

BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 12 · Original-PDF

1Das gestaltete Terrain darf das gewachsene Terrain in den Zonen W1 um nicht mehr als 1.5 m und in den übrigen W- und WG-Zonen um nicht mehr als 1.2 m überragen. Gemessen wird vertikal (im Lot).

2Stützmauern und mauerartige Böschungen haben innerhalb oben genannter Masse folgende Masse ein zuhalten:

In den Zonen W1: maximale Höhe 1.5 m

In den übrigen W- und WG-Zonen: maximale Höhe 1.2 m Zonenreglement Siedlung Nr. 10.700

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3Horizontal gestaffelte Stützmauern und mauerartige Böschungen müssen um das Mass ihrer Höhe zurückversetzt werden. Als mauerartige Böschung (z.B. Löffelsteinmauer, vgl. Anhang) gilt eine Geländegestaltung mit einer Neigung von mehr als 60°.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.