Art. 24 · DACHGESTALTUNG IN DEN W- UND WG-ZONEN
BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 11 · Original-PDF
1In den W- und WG-Zonen sind Sattel-, Walm-, Zelt-, Flach- sowie Pultdächer für Haupt- , Neben- und Kleinbauten zulässig. Nicht zulässig sind unter anderem Kreuzgiebel-, Tonnen- und Mansardendächer. Die Dachneigung darf maximal 50° betragen. Abweichungen sind bei Dachanpassungen an vorbestandenen Dächern mit mehr als 50° Neigung möglich.
2Werden bei Hauptbauten Flach- oder Pultdächer realisiert, entspricht die zulässige Gebäudehöhe der festgelegten Fassadenhöhe.
3Dachrandabschlüsse, die über das technisch notwendige Mass hinausgehen, sind nicht zulässig.
4Widerkehre sind dann zulässig, wenn deren darunterliegender Gebäudeteil mindestens 1.0 m über die Hauptfassade vorspringt. Dabei muss der Widerkehr-First mindestens 1.0 m unter dem First des Hauptdaches liegen. Die Breite des vorspringenden Gebäudeteils darf nicht mehr als die Hälfte der zugehörigen Fassadenlänge betragen (vgl. Anhang).
5Dächer auf Hauptbauten mit einer Neigung von weniger als 8° sind vollständig zu begrünen, soweit sie nicht als Terrassen genutzt werden. Davon ausgenommen sind Vordächer sowie die Flächen für Anlagen der Energiegewinnung.
6Dächer, welche nicht begrünt werden müssen, sind mit dunklem, mattem Material oder mit Tonziegeln mit matter Oberfläche einzudecken. Sonnenenergieanlagen unterliegen nicht der Material- und Fabbestimmung. Zonenreglement Siedlung Nr. 10.700
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