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Art. 16 · GEBÄUDELÄNGE IN DEN W- UND WG-ZONEN
BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 9 · Original-PDF
Als Gebäudelänge gilt die grösste Seite des flächenkleinsten umschriebenen Rechtecks eines Gebäudes. An den Hauptbau anschliessende Neben- und Kleinbauten werden nicht angerechnet, wenn deren Beitrag zur Gebäudelänge kleiner als 3.0 m ist (vgl. Anhang).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.