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Art. 63 · Materialablagerungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 35 · Original-PDF

Materialablagerungen

1Jegliche Ablagerung von Altmaterial, Baumaterialien, Baumaschinen und dergleichen ist mit Ausnahme der Arbeitszonen untersagt. 6.2 Umweltschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.