Art. 36 · Ausnützungsziffer
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF
1Dach-, Attika- und Untergeschosse werden bei der Ausnützungsberechnung nicht angerechnet.
2Für unbeheizte, vollständig verglaste Balkone, Sitzplätze und Wintergärten, deren Bauteile ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und die keine heizungstechnischen Installationen aufweisen, wird ein Nutzungsbonus gewährt. Er beträgt max. 10 °A der anrechenbaren Geschossfläche und ist auf höchstens 20 m2 pro Wohneinheit zu begrenzen. Teilüberbauung einer Parzelle
3Wird eine Parzelle nur teilweise überbaut oder mit dem Bauprojekt erheblich unternutzt, so ist der Nachweis zu erbringen, dass mit einer zukünftigen zonengemässen Überbauung die Ausnützungsziffer erreicht werden kann. 4 50 % der durch den Bauzonenplan festgelegten Freihaltezonenfläche darf als anrechenbare Grundstücksfläche angerechnet werden. 4.2 Gewerbe / Verkaufsnutzungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.