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Art. 26 · Freihaltegebiet

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 16 · Original-PDF

Hochwasser

1Die Freihaltegebiete Hochwasser FGH sind den Grundnutzungszonen überlagert. Sie umfasssen die Untersuchungsgebiete der Gefahrenkarte Hochwasser mit allen Gefahrenstufen der Gefahrenkarte. Ausserhalb des Untersuchungsgebiets umfasst das FGH das Gefahrenhinweisgebiet gemäss Gefahrenhinweiskarte vom März 20021). Sie dienen der Sicherstellung des erforderlichen Raums ausserhalb der Bauzonen für den natürlichen Hochwasserabfluss bei grossen und seltenen Hochwasserereignissen, sowie für den Hochwasserrückhalt.

2Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen für den ökologischen Ausgleich, Renaturierungsmassnahmen, Bauten für den Hochwasserschutz oder ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. 1) Die Gefahrenkarte, das Untersuchungsgebiet und die Gefahrenhinweiskarte Hochwasser können auf dem Geoportal des Kantons Aargau (www.ag.chigeoportal) oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. BNO Muri vom 21. Juni 2018 14

3Der Neubau von Bauten und Anlagen ist ausnahmsweise zulässig, wenn:

–erforderliche Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt und von der Gemeinde oder den Landeigentümern finanziert werden können

–keine anderen Standortmöglichkeiten bestehen oder geschaffen werden können,

–der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstands nicht nachteilig beeinflusst werden,

–die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt wird und

–keine nachteiligen Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger zu erwarten sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.