Art. 71
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 26 · Original-PDF
t Das Gebiet der Grundnutzung Selgis I ist für lntensiverholungsanlagen, insbeZone Selgis sondere für Schiess- und Sportanlagen, landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung, sowie für Materialgewinnung und Materialablagerung vorgesehen. Die Nutzungsbereiche überlagern sich teilweise. z ln den im Zonenplan Selgis I bezeichneten Bereichen sind gestattet
a)lm Bereich Schiess- und Sportanlagen o Zivile Schiessanlagen für Sport und Jagdbedürfnisse o Bauten und Anlagen für Sportaktivitäten aller Art. r Bauten und Anlagen für Weiterbildungsaktivitäten im Freien. 27 r Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung samt zugehörigen Bauten. Die Wohnnutzung ist nur im Rahmen der standortgebundenen Bedürfnisse erIaubt. Verpflegungsstätten sind gestattet, jedoch nur soweit sie den Bedürfnissen der Anlagenbesucher dienen. r1
b)Die Bereiche Materialgewinnung und Materialablagerung gemäss Art. 77 und I 7B BauR gestatten zudem: . Die Verarbeitung und die Aufbereitung von Gesteins-, Kies- und Erdl I I materialien. r Die Erstellung sowie der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen und provisorischen Bauten sowie deren etappenweise Verschiebung. I I s Über das Gebiet Selgis I besteht Gestaltungsplanpflicht. Dieser kann in 2 Teilen erarbeitet werden: Bereich a) Schiess- und Sportanlagen bevor weitere Nutzungen bewilligt werden; Bereich b) Materialgewinnung und Materialablagerung, nachdem in einem späteren Zeitpunkt die Nachnutzung dieses Gebietes von den dannzumal zuständigen lnstanzen festgelegt wurde. lm Gestaltungsplan soll die räumliche Verteilung der bestehenden und geplanten Bauten und Anlagen festgelegt werden. Die Erschliessungsanlagen sind zu koordinieren und allfällige Nutzungskonflikte (2.8. lmmissionen) sind zu bereinigen. + lm Gebiet der Grundnutzung Selgis ll sind gestattet:
a)Die Materialgewinnung und Materialablagerung gemäss Art.77 und 78 BauR, sowie: o Die Verarbeitung und die Aufbereitung von Gesteins-, Kies- und Erdmaterialien, o Die Erstellung als auch der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen und provisorischen Bauten sowie deren etappenweise Verschiebung.
b)Die sukzessive Auffüllung mit lnertstoffen und unverschmutztem Aushubmaterial und die Rekultivierung des ursprünglichen Waldareals nach Abschluss des etappenweisen Abbaus.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.